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Volksbank RheinAhrEifel eG
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Pläne der Bundesregierung

Neuregelung bei Wohnungsbau-Prämie

Die Bundesregierung plant eine Neuregelung der Wohnungsbau-Prämie. Gelten soll sie für Bausparverträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden. 




Dies bedeutet voraussichtlich, dass die Wohnungsbau-Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung (Bau, Kauf, Modernisierung oder Renovierung) gebunden werden soll und die bisherige Bindungsfrist von 7 Jahren entfallen wird.

Voraussichtliche Änderungen
Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden, würde dies folgendes bedeuten: Setzen die Bausparer ihre Bausparmittel (Guthaben, erhaltene Wohnungsbauprämie und Darlehen) nicht wohnwirtschaftlich ein, müssten sie die vom Staat erhaltene Wohnungsbau-Prämie in voller Höhe zurück zahlen.

Für Bausparverträge, die bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden, soll ein Bestandsschutz geplant sein. Das hieße, dass die bisherige Regelung der 7-jährigen Bindungsfrist bei Gewährung der Wohnungsbauprämie weiter gelten würde. Nach Ablauf der Bindungsfrist könnten die Kunden dann weiterhin frei über das Bausparguthaben inklusive der Wohnungsbauprämie verfügen, auch wenn sich zwischenzeitlich die ursprüngliche Absicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung geändert hat. Innerhalb der 7-jährigen Bindungsfrist ist eine nicht-wohnwirtschaftliche Verwendung (von gesetzlichen Ausnahmen abgesehen) prämienschädlich. Erhaltene Prämien müssen in diesen Fällen zurückgezahlt werden.

Nachträglich erhöhte Altverträge werden Neuverträgen gleichgestellt
Wichtig ist, dass diese neue Regelung auch für Verträge gelten soll, die zwar bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen werden, in 2009 aber erhöht werden. Im Klartext: Der erhöhte Altvertrag wird einem Neuvertrag gleichgestellt und unterliegt damit keinem Bestandsschutz mehr. Der Bestandsschutz für in 2008 abgeschlossene Bausparverträge soll nur dann gelten, wenn bis zum 31. Dezember 2008 mindestens ein Sparbeitrag in Höhe der vertraglichen Regelsparrate einbezahlt wurde.

Um noch in den Genuss einer nicht wohnwirtschaftlich gebundenen Verwendung der Bausparmittel zu kommen, empfiehlt sich ein Vertragsabschluss noch innerhalb diesen Jahres. Eine ausführliche Beratung zu den Leistungen ihres Bauspar-Verbundpartners Schwäbisch Hall geben die persönlichen Ansprechpartner in den Geschäftsstellen Ihrer Volksbank RheinAhrEifel eG.

Wohnungsbau-Pämie 2008
Die derzeitigen Einkommensgrenzen für die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie belaufen sich bei Alleinstehenden auf ein zu versteuerndes Einkommen von 25.600 Euro; für Verheiratete gilt ein zu versteuerndes Einkommen von 51.200 Euro. Begünstigt wird ein Höchstbetrag von 512 Euro Sparbeitrag p.a. für Alleinstehende und 1.024 Euro p.a. für Ehepaare. Die Wohnungsbau-Prämie beträgt für Alleinstehende 45 p.a. Euro, für Verheiratete 90 Euro p.a.