
Besonderheiten
Darauf sollten Sie achten ...
Die Förderung wird nur für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gewährt, nicht für die Modernisierung bzw. Renovierung der eigenen vier Wände.
WohnRiester gilt zwar rückwirkend ab Januar 2008, aber nicht zur Umschuldung bestehender Immobilienfinanzierungen. Damit können die Neuregelungen nicht für eine bereits erworbene Immobilie angewendet werden.
Der Staat will, dass die Bürger im Alter mietfrei leben können - nur dafür gibt es den Zuschuss. Deshalb lässt sich WohnRiester nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nutzen, nicht aber für Mehrfamilienhäuser und vermietete Immobilien. Gefördert wird auch - wiederum unter der Voraussetzung der Eigennutzung - der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften und die Beteiligung an einem Altersheim.
Beim Verkauf eines riestergeförderten Objekts muss die staatliche Förderung zurückgezahlt
werden - es sei denn, innerhalb von vier Jahren wird eine neue Immobilie erworben und
bezogen.
WohnRiester gilt zwar rückwirkend ab Januar 2008, aber nicht zur Umschuldung bestehender Immobilienfinanzierungen. Damit können die Neuregelungen nicht für eine bereits erworbene Immobilie angewendet werden.
Der Staat will, dass die Bürger im Alter mietfrei leben können - nur dafür gibt es den Zuschuss. Deshalb lässt sich WohnRiester nur für selbstgenutzte Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen nutzen, nicht aber für Mehrfamilienhäuser und vermietete Immobilien. Gefördert wird auch - wiederum unter der Voraussetzung der Eigennutzung - der Erwerb von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften und die Beteiligung an einem Altersheim.
Beim Verkauf eines riestergeförderten Objekts muss die staatliche Förderung zurückgezahlt
werden - es sei denn, innerhalb von vier Jahren wird eine neue Immobilie erworben und
bezogen.

