
Eckwerte von WohnRiester
Aus bestehenden Riesterverträgen können bis zu 100 Prozent des angesparten Guthabens für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden.
Für die Jahre 2008 und 2009 gilt jedoch zunächst eine Übergangsregelung: In dieser Zeit muss das angesparte Guthaben mindestens 10.000 Euro betragen, wenn der Vertrag vor 2008 abgeschlossen wurde. Danach entfällt die Anforderung an das Mindestguthaben.
Zukünftige Riester-Sparbeiträge und die staatlichen Riester-Zulagen können dann für die Rückzahlung der Immobilienfinanzierung verwendet werden. Die Tilgungen können - wie bisher schon die Riester-Sparbeiträge - bis zur Höhe von 2.100 Euro pro Jahr als Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.
Zukünftige Riester-Sparbeiträge und die staatlichen Riester-Zulagen können dann für die Rückzahlung der Immobilienfinanzierung verwendet werden. Die Tilgungen können - wie bisher schon die Riester-Sparbeiträge - bis zur Höhe von 2.100 Euro pro Jahr als Beiträge zur Altersvorsorge von der Steuer abgesetzt werden.

