
MietschutzPolice
Sicherheit für Ihre Mieteinnahmen
Was, wenn die Miete ausbleibt?
Fehlende Mieteinnahmen und hohe Renovierungskosten sind in der Regel nicht durch Rücklagen abgedeckt. Zahlungsschwierigkeiten von Mietern haben viele Gründe.
Fehlende Mieteinnahmen und hohe Renovierungskosten sind in der Regel nicht durch Rücklagen abgedeckt. Zahlungsschwierigkeiten von Mietern haben viele Gründe.
Zielgruppe
Private Vermieter von wohnwirtschaftlich genutzten Wohneinheiten (Häuser oder Wohnungen).
Voraussetzungen für den Versicherungsvertrag
Generell: Der Mieter hat in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt (insbesondere keine Zahlungsrückstände oder Stundungen).
Generell: Der Mieter hat in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag erfüllt (insbesondere keine Zahlungsrückstände oder Stundungen).
Versicherungsgegenstand
Versichert sind Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass sein Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder wegen „vertragsloser“ Nutzung der Wohneinheit nicht erfüllt. Pro Wohneinheit kann Versicherungsschutz für 2 Mieter bestehen.
Versichert sind Schäden am Vermögen des Vermieters, die dadurch entstehen, dass sein Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag oder wegen „vertragsloser“ Nutzung der Wohneinheit nicht erfüllt. Pro Wohneinheit kann Versicherungsschutz für 2 Mieter bestehen.
Umfang der Leistungen / Schadenpositionen
- Mietrückstände (inkl. Nebenkosten lt. Mietvertrag)ab Beginn des Mietrückstands und rückwirkend maximal 6 Monate ab Schadenmeldung.
- Nutzungsentgelt (inkl. Nebenkosten), für den Zeitraum, in dem der Mieter nach Kündigung des Mietvertrags in der Wohnung bleibt.
- Kosten für die Renovierung, Sanierung und Entrümpelung der Wohneinheit (einschließlich Ungezieferbeseitigung).
- Kosten für Reparatur oder Ersatz beschädigter, zerstörter oder entwendeter Gegenstände oder Bestandteile der Wohneinheit bis zum Zeitwert.
- Entgangene Mieteinnahmen (ohne Betriebskosten) für die Renovierungszeit, maximal 3 Monate.
Ende des Versicherungsschutzes
- Ende des Versicherungsvertrags
- Ende des Mietverhältnisses mit dem Mieter
- Verkauf der Wohneinheit
Laufzeit
3 Jahre, mit automatischer jährlicher Verlängerung
Kündigungsfrist
3 Monate zum Vertragsablauf
Sonderkündigungsrecht:
- Bei Leerstand der Wohnung von mehr als 3 Monaten.
- Bei Mieterwechsel: Fehlende Voraussetzung für den Versicherungsschutz (Bonitätsprüfung fehlt).
- Verkauf der Wohneinheit.
- Der Beitrag wird rückwirkend ab dem ersten Tag des Leerstands bzw. dem Tag des Auszugs des Vormieters erstattet.
Versicherungssummen und Jahresbeiträge pro Wohnobjekt
| Versicherungssumme | Beitrag (inkl. Versicherungssteuer) |
| 5.000 EUR | 124 EUR |
| 10.000 EUR | 204 EUR |
| 15.000 EUR | 264 EUR |
Eintritt des Versicherungsfalls
Der Versicherungsnehmer hat den Mieter unter Fristsetzung
- zur Zahlung der Miete, Nebenkosten oder des Nutzungsentgelts oder
- zur Leistung von Schadenersatz schriftlich aufgefordert und
- diese Frist ist ohne Ausgleich der Forderung verstrichen.
Fälligkeit der Leistung
- Generelle Voraussetzung für die Auszahlung der Leistung ist die schriftliche Kündigung des Mietvertrags.
- Vorschusszahlungen sind möglich (Kostenvoranschläge erforderlich).
Höchstentschädigung
Die Versicherungssumme steht als Höchstentschädigung pro Mietverhältnis für alle Schadenpositionen insgesamt einmal zur Verfügung.
Selbstbeteilung
3 Monatsmieten (kalt)
Rechtsübergang / Regress
Im Leistungsfall geht der bestehende Anspruch des Vermieters auf Mietzins oder Schadenersatz gegen den Mieter auf R+V über. R+V nimmt den Mieter in Regress.
Bestrittene Forderungen
Der Mieter erhebt Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüche:
R+V leistet bis zur Klärung des Anspruchs durch den Vermieter Abschlagzahlungen von 50 % der Schadensumme (mit Rückzahlungsvorbehalt).

