Antrag auf Zuwendung für gemeinnützige Vereine/Institutionen

100.000 Euro für Vereine

Die Volksbank RheinAhrEifel eG möchte Vereine aus der Region unterstützen, die unter der Corona-Krise besonders schwer zu tragen haben. Betroffene Organisationen können unbürokratisch über die Website Anträge für Spendenbeträge bis 5.000 Euro beantragen.

Insgesamt stellen wir Fördergelder in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung.

Anträge können bis zum 15. November 2020 eingereicht werden

Bitte beachten Sie, dass wir nur Anträge annehmen können, wenn Sie uns mit diesem Online-Formular einen gültigen Freistellungsbescheid Ihres Finanzamtes bzw. ein vergleichbares Dokument mitsenden (siehe Funktion "Anhang hochladen" unten).

Vergaberichtlinie

Wer und was wird gefördert?

Die Corona Pandemie führt bei vielen gemeinnützigen Vereinen und Institutionen zu Einnahmeausfällen und stellt sie vor große Herausforderungen. Diesen Organisationen bieten wir unsere Unterstützung an.

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Vereine und Organisationen, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden oder Liquiditätsengpässe haben, werden mit einer einmaligen Spende von maximal 5.000 Euro unterstützt.

Berücksichtigt werden gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, die im Geschäftsgebiet der Volksbank RheinAhrEifel eG aktiv sind.

Spendenanträge können von gemeinnützigen Vereinen oder Institutionen gestellt werden, die von der Finanzverwaltung gemäß der Abgabenordnung im Sinne des § 52 Abs. 2 gemeinnützige Zwecke Nr. 1-25, des § 53 mildtätige Zwecke oder des § 54 AO - kirchliche Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind und einen Freistellungsbescheid oder eine gleichwertige Bestätigung vorlegen können. Der Bescheid ist mit dem Antrag einzureichen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte, deren Umsetzung aufgrund der Corona-Krise aufwändiger geworden ist sowie Investionen, zum Beispiel neue Vereinskleidung, Kostüme oder Instrumente oder die Erhaltung von Vereinsheimen.

Das Förderprogramm ist eine freiwillige Aktion der Volksbank RheinAhrEifel eG. Es bestehen keine Ansprüche - die Volksbank RheinAhrEifel eG kann frei nach eigener Definition ihre Mittel vergeben.

Die Entscheidung, wer oder was gefördert wird, trifft die Volksbank RheinAhrEifel nach dem 15. November 2020!